Wenig bekannte Teilung der CO2-Abgabe zwischen Vermieter & Mieter
Zum Beginn des Jahres 2023 trat eine bedeutende Änderung im Mietrecht in Kraft, die jedoch in weiten Kreisen von Mietern und Vermietern noch immer nicht hinreichend bekannt ist. Diese Änderung betrifft die Aufteilung der CO2-Abgabe, die bei der Nutzung von Erdgas und Heizöl anfällt, und hat das Potenzial, die Landschaft des Mietrechts signifikant zu beeinflussen.
Das Wissen um die Teilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern ist äußerst begrenzt
Dies wird in der täglichen Beratungspraxis wird immer wieder ersichtlich. Seit Anfang 2023 ist diese Regelung in Kraft, die eine gerechtere Verteilung der durch den CO2-Ausstoß entstehenden Kosten zwischen den Parteien vorsieht. Die Regelung basiert auf einem differenzierten Stufenmodell, das sich nach der Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes richtet.
Die Neuregelung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnungen haben.
Es zeigt sich allerdings, dass ein Großteil der Betroffenen noch nicht ausreichend über die Details und die Tragweite dieser Änderung informiert ist. Diese Informationslücke kann zu erheblichen Unsicherheiten und Herausforderungen führen, insbesondere wenn es um die korrekte Anwendung und Berechnung der Kosten geht.
Um eine faire und transparente Kostenverteilung zu gewährleisten, bietet die Bundesregierung einen kostenlosen Online-Rechner an. Dieser ermöglicht es, die genaue Aufteilung der Kosten zu ermitteln:
Die Kostenverteilung erfolgt in zehn Stufen, wobei der Anteil, den der Vermieter trägt, mit sinkender Energieeffizienz des Gebäudes zunimmt. Bei besonders effizienten Gebäuden, wie solchen mit dem Energiestandard EH55, wird erwartet, dass die Mieter die vollen Zusatzkosten übernehmen.
Diese Regelung zielt darauf ab, den CO2-Ausstoß in Wohngebäuden zu reduzieren und leistet einen Beitrag zu den Klimazielen des Bundes. Sie soll nicht nur eine gerechtere Kostenverteilung fördern, sondern auch Anreize für die energetische Sanierung von Immobilien setzen.
Die Tatsache, dass vielen Betroffenen die Existenz dieser Regelung noch nicht bewusst ist, unterstreicht die dringende Notwendigkeit von umfassender Beratung und Information. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten genau verstehen, um eine faire und effektive Umsetzung dieser wichtigen gesetzlichen Änderung sicherzustellen.
Wichtig für Mieter, die sich selbst um die Gas-Anmeldung oder Öl-Bestellung kümmern:
Ihr müsst aktiv auf euren Vermieter zugehen, um die gezahlte CO2-Steuer anteilig einzufordern. Hierfür habt ihr eine Frist von einem Jahr.
Ihr habt Fragen zu dem Thema? Unser Experte kann euch weiterhelfen:

Sebastian Hund
Wirtschaftsingenieur | Werk.E
IMMOVATIV das Ideennetzwerk Paderborn
www.werk-e.de
05251 40 29 29 1
s.hund@werk-e.de
Rolandsweg 80, 33102 Paderborn
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