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Paderborner Klinik-Arzt lässt Sohn im OP assistieren: Kündigung

Ein ehemaliger Oberarzt des Paderborner Brüderkrankenhauses ist mit einer Klage gegen seine Kündigung vor Gericht gescheitert. In zweiter Instanz einigten sich die Parteien vor dem Landesarbeitsgericht Hamm auf einen Vergleich – die Kündigung des Arztes bleibt damit bestehen.

Die Geschichte, die zur Kündigung führte, ist fast unglaublich: Anfang Januar vergangenen Jahres operierte der Mediziner eine 76-Jährige, die in Vollnarkose war.

Der Oberarzt ließ sich dabei allerdings von seinem 16-jährigen Sohn helfen – unter anderem durfte der Teenager ‚Haken halten‘. Hiermit ist das Offenhalten des Operationsbereichs nach dem Schnitt gemeint. Anschließend übernahm der 16-Jährige sogar noch letzte Tackervorgänge an der Wunde.

Die Klinikleitung erfuhr von dem Vorfall und kündigte dem Mediziner zu Ende September vergangenen Jahres. Der Versuch des Oberarztes, sich juristisch gegen die Kündigung zu wehren, blieb erfolglos.